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0% MwSt. auf Photovoltaik

Nur in Deutschland und Österreich: Photovoltaikanlagen umsatzsteuerfrei unter gewissen Vorraussetzungen

Die Bundesregierung hat Steuererleichterungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen beschlossen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Solaranlagen, Speicher und Wechselrichter umsatzsteuerbefreit, also mit 0 % MwSt., erworben werden.

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Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung in Deutschland (§ 12 Abs. 3 UStG):

  • Die Lieferung der Solarmodule einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage notwendigen Komponenten sowie von Speichern, die den erzeugten Strom speichern können, an den Betreiber der Photovoltaikanlage, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.

  • Der innergemeinschaftliche Erwerb der begünstigten Gegenstände.

  • Die Einfuhr der begünstigten Teile.

  • Die Installation der Anlagen und Speicher für die begünstigten Anlagen.

  • Die Absenkung des Steuersatzes auf 0 % gilt nur für die Leistungen gegenüber dem Betreiber der Photovoltaikanlage. Die Lieferungen der Hersteller, Großhändler oder Einzelhändler an Personen, die nicht Betreiber der Photovoltaikanlage sind, unterliegen weiterhin dem Regelsteuersatz.

  • Weitere Voraussetzung ist, dass ein Zusammenhang mit der Privatwohnung, Wohnungen oder öffentlichen Gebäuden besteht. Allerdings gelten diese Voraussetzungen (fiktiv) als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Anlage nicht mehr als 30 kW (peak) nach dem Marktstammdatenregister beträgt.

Quelle: Haufe 

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Vorteile:

  • Kosteneinsparungen: Die Anschaffungskosten sinken um 19 % in Deutschland bzw. 20 % in Österreich.

  • Förderung der Energiewende: Unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien.

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Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung in Östereich (§ 28 Abs. 62 UStG 1994):

  • Für alle Photovoltaikanlagen in Österreich gelten folgende Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung:

  • Die Anlage wird in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben.

  • Käufer und Anlagenbetreiber müssen die gleiche Person sein.

  • Die Anlage muss in Österreich installiert werden.

  • Die Engpassleistung der Photovoltaikanlage übersteigt 35kW (peak)nicht.

  • Sofern die Bestellung Solarmodule enthält, sind auch photovoltaikanlagenspezifische Komponenten von der Steuer befreit. Sollten Speicher oder Zubehör separat erworben werden, gilt der normale Steuersatz.

  • In Österreich ist die Befreiung zeitlich begrenzt bis 31.12.2025. Danach gilt wieder der Regelsteuersatz.

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Für Einkäufe in unserem Shop bedeutet dies:

  • Produktkennzeichnung: Produkte, die umsatzsteuerbefreit erworben werden können, sind mit einem grauen Hinweis "0% MwSt" direkt am Produkt gekennzeichnet.

  • Wahlmöglichkeit: Auf der Startseite des Shops können Sie angeben, ob Sie steuerbefreit oder mit MwSt. einkaufen möchten. Die MwSt. wird dann direkt abgezogen und der Netto-Preis angezeigt.

  • Bestätigung vor Checkout: Vor dem Checkout müssen Sie bestätigen, dass Sie zum MwSt.-Abzug berechtigt sind.

  • Verantwortung des Käufers: Es ist wichtig, dass Sie die Komponenten nur steuerfrei bestellen, wenn Sie dazu berechtigt sind. Falls sich herausstellt, dass keine Berechtigung bestand, behalten wir uns vor, den Differenzbetrag oder erforderliche Dokumente nachzufordern.
     

So können Sie Ihre Solaranlagen-Komponenten bequem mit 0% MwSt. erwerben, sofern die Bedingungen erfüllt sind.

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